§ 1 Verhalten
Das Motorsportzentrum Jänschwalde (nachfolgend MSZ Jänschwalde genannt) dient der niveauvollen Gestaltung der Freizeit von Motorsportfreunden. Jeder Benutzer des Geländes ist verpflichtet, sein Verhalten so zu gestalten, dass Menschen und Sachwerte nicht zu Schaden kommen. Jeder Benutzer des Geländes hat die für ihn vorgesehenen Wege und Fahrspuren zu benutzen. Das Übersteigen von Zäunen und Absperrungen ist nicht gestattet.
§ 2 Verschmutzung
Die Anlage des MSZ Jänschwalde ist sauber zu halten. Für Abfälle sind die dafür vorgesehenen Behälter zu verwenden. Campingfreunde sind für ihre Abfälle selbst verantwortlich. Die Benutzung des Geländes ist nur mit betriebssicheren Fahrzeugen gestattet. Das Befahren des Geländes mit undichten öl- oder kraftstoffführenden Gehäusen ist verboten.
§ 3 Brandgefahr
Das Rauchen in der Nähe des Waldes ist verboten. Bei Waldbrandwarnstufe 1 oder 2 ist das Rauchen nur auf ausgewiesenen Raucherplätzen erlaubt. Während den Waldbrandstufen 3 und 4 ist das Rauchen nur in geschlossenen Räumen gestattet. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot bzw. dem Umgang mit offenem Feuer bei den Waldbrandstufen 3 oder 4 erfolgt in jedem Fall der sofortige Platzverweis.
§ 4 Haftung/Kosten
Für Kosten der Beseitigung bei Schäden an Leihfahrzeugen, die durch Fahrlässigkeit ( wie z.B. überhöte Geschwindigkeit ) entstehen, haftet der Fahrer des Fahrzeugs. Jedes Benutzen und Betreten des MSZ Jänschwalde geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer trägt alleinige, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden an den von ihm benutzten Fahrzeugen. Für Schäden an Privatfahrzeugen sowie an persönlichem Eigentum der Gäste übernimmt das MSZ Jänschwalde keine Haftung. Die Rückerstattung von Kosten bei defekten Fahrzeugen sowie im Falle eines Platzverweises erfolgt nicht. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können mit sofortigem Platzverweis geahndet werden. Eltern haften für ihre Kinder, sofern sie nachweislich die Aufsichtspflicht Schutzbefohlener vernachlässigt haben (Siebenjahresgrenze).
Foto: (c) Ronald Puhle